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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe öffentlich ausgelegt. Dabei wird auch Gelegenheit gegeben, Anregungen zum Planentwurf vorzutragen. Der Zeitpunkt der Auslegung wird unter "Amtliche Bekanntmachungen" des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
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